VAG 45 - ABES Zürich AG

VAG 45

VAG 45

ABES ZÜRICH AG

Feldeggstrasse 5
8152 Glattbrugg

FINMA Registernummer: 28665

Informationspflicht nach Artikel 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)

Nach Art. 45 Abs. 1 VAG müssen Versicherungsvermittler, sobald sie mit Versicherten Kontakt aufnehmen, diese mindestens über Folgendes informieren:

  • ihre Identität und ihre Adresse;
  • ob die von ihnen in einem bestimmten Versicherungszweig angebotenen Versicherungsdeckungen von einem einzigen oder von mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt;
  • ihre Vertragsbeziehungen mit den Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind, sowie die Namen dieser Unternehmen;
  • die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann;
  • die Bearbeitung der Personendaten, insbesondere Ziel, Umfang und Empfänger der Daten sowie deren Aufbewahrung.
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